Bitte beachten Sie eine Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises! In der Gastronomie gibt es immer wieder Kontrollen durch Behörden, die sich vergewissern, dass jeder Mitarbeiter ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber gemeldet ist. Ausländische Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei sich zu tragen! Handeln Sie hier bitte in Ihrem eigenen Interesse!