Mit unserem Küchenpersonal sind Sie auf der sicheren Seite!
Wir haben eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs.1 AÜG. Diese wurde von der
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit am
11.09.2008 in Berlin erteilt und ist seit dem 11.09.2012 unbefristet
gültig.
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