Mit unserem Küchenpersonal sind Sie auf der sicheren Seite! Wir haben eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs.1 AÜG. Diese wurde von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit am 11.09.2008 in Berlin erteilt und ist seit dem 11.09.2012 unbefristet gültig.